Zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Erneuerbaren Energien im Vergleich zur konventionellen Stromerzeugung (Kohle, Atom, Gas) und auch zur Bewertung untereinander gibt es folgende Aspekte:
Alle Energieformen in Deutschland wurden und werden stark gefördert. Nebenstehende Grafik zeigt die Förderkosten von Steinkohle, Braunkohle, Erdgas, Atomenergie und Erneuerbaren[1]. Auch in anderen Ländern wird die Energieversorgung als eine staatliche Aufgabe gesehen und gefördert bzw. subventioniert. Hierbei ist strategisches und geschicktes Handeln der Politik der Schlüssel für eine gute Energieversorgung als Basis für die Entwicklung der eigenen Industrie am Weltmarkt.
Detaillierte Information: FÖS-Studie:
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Das Frauenhofer Institut für Solare Energiesysteme ISE hat die Studie Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien veröffentlicht[2].
Darin werden Stromgestehungskosten (nicht Einspeisvergütung) für einen Strommix aus fossilen und nuklearen Quellen mit Windkraft (onshore), Windkraft (offshore), Photovoltaik und thermischen Solarkraftwerken verglichen. Weiterhin wird eine lernkurvenbasierte Prognose bis ins Jahr 2030 gezeigt.
Fazit:
Die Wettbewerbsfähigkeit von Windkraft (onshore) gegenüber konventionellen Kraftwerken ist an guten Windstandorten bereits heute erreicht.
Aufgrund steigender Preise für fossile Energieträger und Fortschritt bei Erneuerbaren Energien werden die Erneuerbaren Energien bald geringere Stromgestehungs-kosten haben als konventionelle Kraftwerke.
Umweltschutzverbände weisen nach, dass der international anerkannte Erfolg des Ausbaus von Erneuerbaren Energien auf fast 25% im Jahr 2012, gefördert durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und die damit verbundene EEG-Umlage, nur zum geringen Teil für den Anstieg der Strompreise verantwortlich ist.
Um zu verstehen
sei auf eine Zusammenfassung dieser Aspekte in den Dokumenten
verwiesen.
Im Gegensatz zur Form der Förderung für Kohle- und Atomenergie wurde mit Einführung der Erneuerbaren Energien auch ein zusätzliches Finanzierungsmodell eingeführt. Der Verbraucher sieht, im Gegensatz zur Atom- und Kohlesubvention, nun Kosten in Form von Umlagen auf den Strompreis.
Dies betrifft die Förderung der Erneuerbaren Energien, die sich aus der Planung für die Differenz aus der garantierten Einspeisevergütung für Erneuerbare-Energien-Anlagen und dem Börsenstrompreis ergibt -- mit dem Paradoxon, dass bei fallenden Börsenstrompreisen die EEG-Umlage steigt. Dies betrifft auch weitere Kosten wie z.B. den Höchstspannungsnetzausbau und Garantien für den Anschluss von Hochseewindparks. Der Verbraucher zahlt also beides -- den Ausbau einer dezentralen Struktur (z.B. dezentrale Solar- und Onshore-Windkraftanlagen) und Infrastrukturkosten und Risiken für eine neue, teure zentralistische Struktur (z.B. Offshore-Windparks).
Hinzu kommt, dass Industrieverbände mit einem aus ihrer Sicht großen Erfolg die Interessen der Deutschen Wirtschaft mit dem Argument der Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Markt vertreten. Die Bundesregierung hat zum Januar 2012 die Ausnahmeregelungen zum EEG deutlich ausgeweitet. Statt wie früher 10 GWh müssen Unternehmen nur noch einen jährlichen Gesamtverbrauch von mindestens 1 GWh nachweisen, um in den Genuss von Ausnahmeregeln zu kommen. In Deutschland stieg daraufhin die Zahl der Unternehmen, die Nachlässe bei der Ökostrom-Umlage beantragen, ganz erheblich an:
Schlussendlich kommt hinzu, dass der Staat auf den Strompreis die volle Mehrwertsteuer erhebt.
Je höher der Strompreis desto üppiger fließen die Steuereinnahmen.
Bild Windrad mit Sparschwein: © Thorben Wengert / pixelio.de
Quellen: