Die Bundesregierung sieht in der Windenergie eine Schlüsseltechnologie im CO₂-freien Energiemix der Zukunft. Windkraft nimmt die Spitzenposition bei der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ein[1].
Als Ergebnis des Hessischen Energiegipfel 2010 wurde das Umsetzungskonzept der Hessischen Landesregierung veröffentlicht[2] und in 2015 bestätigt. Bis 2050 soll die Strom- und Wärmeversorgung Hessens zu 100% aus Erneuerbaren Energien kommen. Im Bereich Stromversorgung hat Windkraft das mit Abstand größte Potenzial und soll in 2050 etwa 3/4 des in Hessen 2011 bestehenden Endenergiebedarfs an Elektrizität liefern: konkret
Dazu soll etwa 2% der Landesfläche als Vorrangflächen zur Nutzung der Windenergie ausgewiesen werden. Bei Nutzung aktueller Technik und "Repowering" von bereits vorhandenen Anlagen entspricht dies einem Bedarf von
Den Status der Windkraftnutzung in Hessen zeigen folgende Grafiken[8][9][10]:
mehr: 13.6.2015 Windkraft in Hessen
In Deutschland, einem der waldreichsten Länder der Europäischen Union, ist knapp ein Drittel der Gesamtfläche mit Wald bedeckt. Konkret sind 32% (11,4 Mio. ha von 35,7 Mio. ha Landesfläche) mit
Wald bedeckt[4].
Hessen wiederum ist eines der waldreichsten Bundesländer und zu 42% mit Wald bedeckt (894.180 ha von 2,1 Mio ha)[4].
Das Hessische Umweltministerium hat eine Windpotenzialkarte Hessen erstellen lassen und veröffentlicht. Im Bericht hierzu werden die Hochlagen der Mittelgebirge - für den Taunus explizit die exponierten Kuppenlagen - als geeignete Gebiete genannt[3].
Windkraft in Hessen bedeutet auch Windkraft im Wald.
Voraussetzung für den Bau von Windkraftanlagen ist die Einhaltung sehr strenger Rahmenbedingungen und Vorschriften. Auf Landesebene hat sich Hessen für den Weg entschieden, zur landesweiten Standortvorsorge „Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie und dem Ausschluss des übrigen Planungsraumes für die Windenergie" durch die Regionalplanung zu erlassen. Die Rahmenbedingungen für die Regionalplanungen werden im Landesentwicklungsplan (LEP) vorgegeben.
Nordhessen, Mittelhessen, Südhessen und Frankfurt Rhein-Main sind die Planungsregionen in Hessen. Die Regierungspräsidien nehmen für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende als Fach- und Bündelungsbehörden bei Planung und Genehmigung eine zentrale Rolle ein. Das Regierungspräsidium hat im Regierungsbezirk Darmstadt dabei zum Thema Windkraft unter anderem folgende Aufgaben:
Ein erster Entwurf der Suchräume wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt zum 22.3.2012 veröffentlicht. Seitens Pro Windkraft Niedernhausen war dies seit April 2012 Grundlage unserer Arbeit und wurde in Veranstaltungen sowie auf der Homepage bereitgestellt und diskutiert. Zum jeweils aktuellen Stand der Planung informierte das Regierungspräsidium kontinuierlich im Internet[6].
Die Regionalversammlung Südhessen hat am 13. Dezember 2013 den Entwurf des "Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien" gebilligt und die Einleitung des ersten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Der Entwurf weist Vorranggebiete für die Windenergienutzung auf insgesamt 2,8 % der Fläche des Regierungsbezirks aus. Außerhalb dieser Vorranggebiete soll keine Windenergienutzung stattfinden.
Beteiligungsverfahren:
Die erste Offenlegung und Beteiligung fand vom 24. Februar bis 25. April 2014 statt. Neben den Kommunen, Landkreisen, Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange war auch die Öffentlichkeit beteiligt. Rund 25.000 Stellungnahmen waren beim Regierungspräsidium eingegangen. Nach fachlicher Prüfung wurden die Stellungnahmen der Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer zur Abwägung und Entscheidung vorgelegt. Danach wurdeein überarbeiteter Teilplanentwurf vorgelegt, für den dann das zweite Beteiligungsverfahren mittlwerweile stattgefunden hat.
Zur Unterstützung der Kommunen findet sich auf der Homepage des RP Darmstadt auch ein link zu einem Kommunalratgeber mit Informationen zu Erneuerbaren Energien sowie der Rolle der Kommunen im Gesamtprozess
Dort wird u.a. auch detailliert das "Mehrebenensystem" der deutschen Raumplanung erläutert: Europäische Raumentwicklung, Bundesraumordnung, Landesplanung, Regionalplanung und kommunale Planung und dabei auf
eingegangen. Innerhalb dieser Rahmensetzungen können Städte und Gemeinden unterschiedliche Schwerpunkte setzen und z.B. einen Teilflächennutzungsplan zur Nutzung der Windenergie aufstellen.
Bundes-Immissionsschutzgesetz:
Für den Bau von Windkraftanlagen ist schließlich die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich (BImSchG) - siehe auch "Flyer - Genehmigung von Windkraftanlagen" auf der
Internetseite des Regierungspräsidium Darmstadt[6].
Im Rheingau-Taunus-Kreis gibt es einen politischen Beschluss, bis 2020 die Stromerzeugung regional zu 100 % aus Erneuerbaren Energien zu decken. Diese sehr ambitionierte Zielsetzung kann erreicht werden. Allerdings ist es dazu erforderlich, das im Rheingau-Taunus-Kreis vorhandene Windenergiepotenzial zu nutzen[7].
Quellen: