Wie viel Fläche im Wald für den Bau und Betrieb von Windrädern benötigt wird und welche Eingriffe im Wald dazu notwendig sind, hängt von mehreren Faktoren ab.
Theoretisch ist im günstigsten Fall keine Rodung von Bäumen erforderlich - wenn z.B. vorhandene Windbruch-flächen und vorhandene Waldwege genutzt werden können.
Um einen Einblick zu geben, welchen Flächenbedarf bzw. Platzbedarf Bau und Betrieb von Windenergieanlagen in Wald haben finden Sie hier:
In jedem Fall empfiehlt sich eine Waldbegehung. Oft gibt es gut ausgebaute und ausreichend befestigte Waldwege, die bereits für Transporte im Rahmen der Waldbewirtschaftung ausgelegt sind. Diese
können für die Verlegung der Stromleitung, als "Zuwegung" für die Transporte zur Baustelle und im günstigen Fall auch für den benötigten Platz zum Bau der Windkraftanlage genutzt werden. Der
konkrete Bedarf an Eingriffen kann bei guter Planung also erheblich geringer sein, als die Addition der nachfolgend dargestellten Flächen. Beispiel einer Waldbegehung 26.08.2012
Zu beachten: nur ein Unternehmer, der Windräder bauen will und das Planungsverfahren mit den zuständigen Stellen durchführt, kann einen Vorschlag zu Standorten vorlegen und die konkreten Flächenbedarfe aufzeigen
Als Zusammenfassung für das weiter unten gezeigte Beispiel ergeben sich folgende Zahlen:
Bezogen auf die Waldfläche von Niederhausen (2.070ha) würde ein Windpark mit 5 Windrädern folgende Fläche benötigen:
Ein 135m hoher Turm für ein Windrad benötigt ein Fundament mit einem Außendurchmesser von etwa 21m. Die versiegelte Fläche für ein Windrad beträgt in diesem Beispiel ca. 350 m². Als Gesamtbau- und Stellfläche für die Erstmontage bei der in der Vergangenheit üblichen Aufbauvariante würden am Windrad ca. 0,6 ha benötigt, wobei dauerhaft aber nur 0,4 ha pro Windrad freizuhalten sind (Kranstellfläche und Fläche zur Auslegermontage).
Sowohl bei Windenergieanlagen als auch beim Aufbau der Anlagen findet technische Weiterentwicklung statt.
Für WEA im Wald in Niedernhausen sollten diese Fortschritte genutzt werden um notwendige Eingriffe in den Wald auf ein Minimum zu reduzieren.
Beispiele:
Siehe auch Enercon Windblatt 04/2014[5]
Durch die Errichtung von Windenergieanlagen wird Boden im unmittelbaren Umfeld der Anlage(n) sowie der notwendigen Infrastruktur betroffen. Die Baugrube einer WEA nimmt ca. 750 m², das Fundament selbst ca. 350 m² Bodenoberfläche in Anspruch. Für die notwendigen Aufstell-, Lager-, Steuerungs- und Wartungsbereiche wird pro Anlage eine Fläche von 2.000 - 4.000 m² dauerhaft benötigt. Hinzukommen die Zuwegung zur nächstgelegenen öffentlichen Straße sowie kleinere Flächen für die Stromtransportleitungen und deren Nebenanlagen[1].
Während die Fundamentfläche vollständig versiegelt wird und damit sämtliche Bodenfunktionen verliert, werden die übrigen Flächen üblicherweise offenporig befestigt, so dass gewisse Bodenfunktionen erhalten bleiben[1]. Allerdings muss die Befestigung für Schwerlastverkehr ausgelegt werden. Dort wo nicht bereits ausreichend befestigte Waldwege und weicher Untergrund vorhanden ist, findet tiefgründiger Bodenaustausch statt[1][4]. Letztlich ist die Tragfähigkeit und der Aufbau der Zuwegungen mit dem Bodengutachter abzustimmen. Waldwege, die bereits für die Waldbewirtschaftung genutzt werden, genügen oft schon den Anforderungen (Beispiel E-101, Anforderung: 12t Achslast). Bei bindigen Böden werden üblicherweise Geotextil oder Geogitter eingesetzt, um eine bessere Lastverteilung auf den Untergrund der Zuwegung zu erreichen[4].
Die Gründungstiefe für die Windenergieanlage selbst hängt von der Standsicherheit des anstehenden Bodens sowie den Ansprüchen der geplanten Anlage ab[1].
Weitere negative Veränderungen durch Verschmutzungen oder sonstige Stoffeinträge sind von Bau und Betrieb der Windenergieanlagen nur in unbedeutendem Maß zu erwarten[1].
Quellen: