Wir bedanken uns bei allen, die uns bereits Fragen und Anregungen mitgegeben haben und beantworten dies nach unserem aktuellen Kenntisstand.
An der Festlegung von potenziellen Standorten arbeitet die Regionalversammlung Südhessen. Der Entwurf für Vorrangflächen zur Windkraftnutzung zeigt in Niedernhausen Flächen am Zieglerkopf, Hahnberg und Nickel.
mehr: wo?
Wir wollen keine Beeinträchtigungen in Wohngebieten.
mehr: Schatten?
Die Einhaltung strenger Lärmschutzvorschriften schützt vor Geräuschbelästigung. Bei Überschreiten der Grenzwerte sind die Windkraftanlagen abzuschalten.
mehr: Schall?
Schalldruckpegel, die zur Beeinträchtigung des Wohlbefindens führen können, werden bei Windenergieanlagen bei weitem nicht erreicht. Es ist keine Belästigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung von Personen zu befürchten.
mehr: Infraschall?
Die Einhaltung strengster Wasserschutzvorschriften stellt sicher, dass unser Trinkwasser nicht gefährdet wird.
mehr: Wasser?
Wo könnten Windräder hinkommen?
Die Regionalversammlung arbeitet daran, Windvorrangflächen im Teilplan „Erneuerbare Energien“ des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans auszuweisen. Mit der erste Offenlegung
(März/April 2014) wurden Vorrangflächen am "Zieglerkopf"/Engenhahn, "Hahnberg" nördlich von Naurod sowie "Nickel" bei Oberjosbach vorgeschlagen. Details siehe "Standorte".
Unsere Position:
Schattenwurf auf Wohnbebauung?
Wir wollen keine Beeinträchtigungen in Wohngebieten.
Ein Windrad mit seinen Rotorblättern "wirft" Schatten. Richtung, Entfernung und Intensität hängt vom Wetter und Sonnenstand ab (Tageszeit, Jahreszeit). Details am Beispiel Engenhahn siehe "Schattenwurf".
Unsere Position: kein Windrad bei Schattenwurf auf Wohnbebeauung.
Lärmbelästigung?
Die Einhaltung strenger Lärmschutzvorschriften schützt vor Geräuschbelästigung. Bei Überschreiten der Grenzwerte sind die Windkraftanlagen abzuschalten.
Moderne Windenergieanlagen sind relativ leise. Die maximale Geräuschentwicklung erreicht ein Windrad bei starkem Wind (Volllast). Die dabei zulässige Lärmentwicklung regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Grenzwerte für Wohngebiete in Niedernhausen liegen üblicherweise bei 45 dB (nachts) und sind unbedingt einzuhalten. Zu berücksichtigen ist, dass bei starkem Wind das Blätterrauschen (Wald, Bäume im Wohngebiet) deutlich hörbar ist und in der Regel die Geräusche der Windräder übertönt. Sollten die Grenzwerte überschritten werden, müssen die Windkraftanlagen temporär abgeschaltet werden. Details siehe "Schallentwicklung".
Unsere Position:
Sind Beeinträchtigungen durch Infraschall zu erwarten?
Schalldruckpegel, die zur Beeinträchtigung des Wohlbefindens führen können, werden bei Windenergieanlagen bei weitem nicht erreicht. Es ist keine Belästigung, Beeinträchtigung oder Gefährdung von Personen zu befürchten.
Wie auch Schall, so begleitet uns Infraschall in unserem täglichen Leben. Da der Mensch Infraschall aber nicht hören kann, ist diese Tatsache nicht sehr bekannt und wird berechtigterweise hinterfragt. Der Deutsche Naturschutzring hat sich intensiv und ausführlich mit dem Thema Infraschall und Windenergieanlagen sowohl aus technischer Sicht und insbesondere in Bezug auf mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen auseinandergesetzt und dazu viele wissenschaftliche Studien zu Rate gezogen. Der DNR kommt zu dem Ergebnis, dass die Wirkung von Infraschall auf den Menschen hinreichend untersucht ist und Windkraftanlagen keine Schalldruckpegel erreichen, die zu Beeinträchtigung des Wohlbefindens bei Menschen führen. Details siehe "Infraschall".
Können Windkraftanlagen in Niederhausen Trinkwasser gefährden?
Die Einhaltung strengster Wasserschutzvorschriften stellt sicher, dass unser Trinkwasser nicht gefährdet wird.
Windkraftanlagen im Wasserschutzgebiet Zone I wird es nicht geben. Mit dem Entwurf des Teilplans "Erneuerbare Energien" hat die Regionalversammlung Südhessen die Trinkwasserschutzzone II ebenfalls als Ausschlusskriterium verwendet. Details siehe "Trinkwasserschutz".
Unsere Position:
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