Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg beschert der Windbranche einen Sieg über die Flugsicherung

Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat ein lt. Branchenexperten "wegweisendes" Urteil (Az.: 5 B 6430/13) für das Koexistieren von Windkraft und Flugsicherung gesprochen. Die DFS hatte ein
Gerichtsverfahren verloren, mit dem sie den Bau von Windkraftanlagen blockieren wollte. Die Begründung des Urteils ist aufschlussreich und stellt u.a. fest, dass derjenige, der eine Störung einer
Flugsicherungseinrichtung geltend macht, auch darlegen und nachweisen muss, dass eine Funktionsbeeinträchtigung stattfindet und diese auch luftfahrtbetrieblich relevant ist. Im Zweifel muss die
DFS auch weniger optimale Bedingungen hinnehmen.
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